Soldansätze ab 01.01.2021

CHF 16.00 / Std. Übungsold Mannschaft
CHF 17.00 / Std. Übungsold Unteroffiziere und Offiziere
CHF 35.00 beim Einrücken entlassen, für das Einrücken
CHF 35.00 / Std. Einsätze
CHF 50.00 / Std. Einsätze ab der 8. Stunde

Bussen

CHF 20.00 für jede nicht entschuldigte Übung

Zum Formular für Entschuldigungen

Besteuerung Sold Milizfeuerwehrleute ab 01.01.2013

Sold Milizfeuerwehrleute ab 1. Januar 2013
Art. 37 StG steuerfrei sind:
l) der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von Fr. 5‘000.- für Dienstleistungen im Zusammenhang
mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr, wie Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und
Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr,
Elementarschadenbewältigung.
Ausgenommen sind Pauschalzulagen für Kader sowie Funktionszulagen und Entschädigung für
administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt.
AHV-Gesetz.

Bislang war der Sold der Milizfeuerwehrleute unabhängig von dessen Höhe beitragsbefreit.
Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz (Art. 37 StG) über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes in Kraft.
Die Bestimmungen über die Beitragspflicht werden nun mit der Steuerbefreiung harmonisiert. Beitrags- und
steuerfrei ist neu der Sold bis zu einem Betrag von Fr. 5‘000.00. Darüber hinaus gehende Beträge sind
steuer- und beitragspflichtig. Zum Sold gehören Entschädigungen an Milizfeuerwehrleute für die Erfüllung
der Kernaufgaben der Feuerwehr, wie Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze
zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr und Elementarschadenbewältigung.

Nicht steuer- und beitragsbefreit sind Pauschalzulagen für Kader sowie Funktionszulagen und
Entschädigung für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig
erbringt. Der Fr. 5‘000.00 überschiessende Teil der Verfügung darf nicht als geringfügiger Lohn bis zu Fr. 2‘300.00 beitragsbefreit werden.